Der Pay-TV-Anbieter Sky wird die Rennsaison 2018 nicht mehr übertragen. Vor allem für Kunden, die erst kürzlich eine Sky Sport Abo abgeschlossen haben, stellt sich die Frage, ob diese ihren Vertrag fristlos kündigen können. Wir nennen die Gründe, die für ein Sonderkündigungsrecht sprechen. [Update vom 15.04.2021] Inzwischen steht wieder ein Sky Formel 1 Angebot zur Verfügung.
Sky Sport Paket ohne Formel 1
Sky Kunden, die das Sky Sport Paket abonniert haben, erhalten künftig deutlich weniger Inhalte zum gleichen Preis. Nachdem Sky ab der Saison 2018/2019 bereits einen großen Teil der UEFA Champions League TV-Rechte an den Streaminganbieter DAZN abgeben musste, fällt ab der Saison 2018 ebenfalls die Formel 1 aus dem Programm. Außerdem zeigt Sky ab der Saison 2018/2019 keine Spiele der UEFA Europa League mehr.
Nach 22 Jahren ist Sky im Rechtepoker um die Übertragungsrechte der Formel 1 erstmals ausgestiegen. Denn der TV-Sender RTL konnte sich erneut alle Rennen exklusiv im Free-TV sichern. Grund genug für Sky, sich endgültig aus der Formel 1 zu verabschieden. Für viele Kunden des Pay-TV-Anbieters stellt sich jetzt die Frage, ob sie deshalb ihren Sky Vertrag kündigen können. Im Folgenden informieren wir über ein mögliches Sky Sonderkündigungsrecht.
Sky widerspricht Sonderkündigungsrecht
Auf der eigenen Webseite widerspricht Sky einem Sonderkündigungsrecht. In den Augen des Pay TV Anbieters habe sich der „Gesamtcharakter des Sport Pakets“ nicht verändert. Die Formel 1 sei nie ein exklusiver Inhalt des Sky Angebots gewesen und „ist nur eine von vielen Sportarten innerhalb des Sport Pakets“. Zudem sei die Übertragungszeit der Formel 1 „im Vergleich zur Gesamtsendezeit aller Sportsender gering“. Durch den künftigen Wegfall von Teilen der Champions League und der kompletten Europa League ist dies jedoch anzuzweifeln.
Außerdem bleibt offen, ob und wie Sky preislich auf den Wegfall einer weiteren Sportart reagieren wird. Man prüfe regelmäßig die Preispolitik, auch in Hinblick auf die Leistungen der Pakete, heißt es. Allerdings könne derzeit keine Auskunft über die zukünftige Preisgestaltung gegeben werden. Ob Sky demnach eine Reduzierung der Gebühren in Betracht zieht oder nicht, bleibt vorerst offen.
„RTL zeigt auch weiterhin alle Rennen live“, heißt es. „Sky Kunden können die Formel 1 weiterhin über den Sky Receiver sehen, ohne umständlich die Empfangsart wechseln zu müssen.“
Formel 1: Gründe für Sonderkündigung
Obwohl Sky selbst ein Sonderkündigungsrecht nicht als gegeben sieht, haben Sky Kunden in den Augen Christian Solmeckes, Anwalt für Medienrecht, durchaus Chancen, eine außerordentliche Kündigung einzureichen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen räumt sich Sky unter Punkt 1.1.2 folgende Rechte ein:
Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.
Obwohl sich Sky auf diesen Passus bezieht und ein Sonderkündigungsrecht ablehnt, sollten betroffene Kunden nicht aufgeben. Christian Solmecke verweist gegenüber dem Motorsport Magazin auf Punkt 1.1.4 der AGB, der ebenfalls für die aktuelle Situation relevant seien. Dort heißt es:
Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an Verschlüsselung und Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden
rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung in Textform zu kündigen.
Trotz Verneinung des Pay TV Anbieters ist Christian Solmecke aufgrund dieser AGB-Regelung der Meinung, dass Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Da die Anpassung lediglich ein gesondert abonnierbares Paket betrifft, haben Betroffene in seinen Augen zudem die Möglichkeit, lediglich das entsprechende Paket – hier das Sport Paket – außerordentlich zu kündigen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn die restlichen Inhalte des Sky Abonnement weitergeführt werden sollen.
Formel 1 weiterhin bei RTL
Das Argument, die Formel 1 stünde weiterhin über RTL im Free TV bereit und könne über den Sky Receiver empfangen werden, „ohne umständlich die Empfangsart wechseln zu müssen“, hält der Anwalt als Begründung für eine Ablehnung des Sonderkündigungsrechts für nicht tragbar. Zwar sei der Empfang durch die Free TV Übertragung auf RTL weiterhin gegeben, weise jedoch einen ganz anderen Umfang aus als es bisher bei Sky der Fall war. Während Sky sämtliche Sessions live gezeigt hat, sendet RTL lediglich die Qualifyings und Rennen. Über den Schwesterkanal n-tv wird zudem ein Training pro Wochenende übertragen. Anders als bei Sky müssen Zuschauer bei RTL zudem mit Werbeunterbrechnungen leben.
„Einen identen Ersatz zum Umfang der Sky-Übertragung liefert RTL nicht“, so das Fazit des Motorsport Magazins. Rechtsanwalt Christian Solmecke wird konkreter:
Dieses Sky-Argument ist Unfug. Neben der Werbefreiheit konnten Sky-Kunden, anders als bei RTL, u.a. auch einzelne Kameraperspektiven frei wählen. Für zahlende Kunden, die das Sport-Paket primär wegen der Formel 1 abonniert haben, ist es am Ende des Tages zwar erfreulich, dass die Formel 1 künftig zumindest auf RTL erhalten bleibt, für das konkrete Sky-Sport-Abonnement, für das Kunden Geld zahlen, spielt dieser Umstand jedoch überhaupt keine Rolle.
Fazit: Preisminderung oder Kulanz möglich
Für Kunden bedeuten die verschiedenen Ansichten des Pay TV Anbieters und des Fachmanns für Medienrecht vor allem eins: Ein eindeutiges Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Dennoch sollten Sky Kunden, die mit dem Wegfall der Formel 1 einen wichtigen Teil ihres Interessengebietes verloren haben, aktiv werden, Sky konfrontieren und auf Kulanz hoffen.
In der Vergangenheit, als Sky bereits zahlreiche Fußball-Rechte verlor, standen Fußball-Fans vor einem ähnlichen Problem. Hier einigten sich Kunden und Sky vielfach auf eine gemeinsame Kulanzlösung. Das Motorsport Magazin schreibt abschließend:
Insgesamt scheint es somit trotz der völligen F1-Flaute bei Sky auf eine ähnliche Lösung hinauszulaufen wie im Fall der Fußball-Bundesliga: Wer vorab aus seinem Vertrag hinaus möchte, muss auf die Kulanz der Pay-TV-Senders hoffen. Bei den Fußball-Fans bedeutete dies zumeist einen Vergleich, bei der sich Sender und Kunde jeweils ein Stück entgegen kamen.
4 Antworten
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir bedauern, dass Sie über den Wegfall der Formel 1 ab der Saison 2018 verärgert sind. Leider können wir Ihnen kein Sonderkündigungsrecht gewähren.
In unseren AGB ist in Artikel 1.1.2 klar geregelt, dass wir frei in der inhaltlichen Gestaltung unseres Angebots sind, solange der Gesamtcharakter erhalten bleibt. Dies trifft auch künftig für das Sky Sport Paket zu: Das Paket beinhaltet auch weiterhin eine Vielzahl an Sportarten. Die Formel 1 war nur eine davon und ihr Anteil an der Gesamt-Sendezeit relativ gering.
Das bedeutet, dass Artikel 1.1.4 nicht anwendbar ist.
Die Entscheidung, die Rechte an der Formel 1 nicht mehr zu erwerben, ist uns nicht leicht gefallen. Aus wirtschaftlichen Gründen war sie jedoch leider zwingend nötig. Bitte denken Sie daran, dass wir in der Vergangenheit das Sport Paket auch immer wieder durch den Kauf von neuen Sportrechten bereichert haben. Zum Beispiel sehen Sie seit der aktuellen Saison 2017/2018 exklusiv bei Sky die DKB Handball-Bundesliga.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Freundliche Grüße
Ihr Sky Team
sky besteht auf REGULÄRER Kündigungsfrist, keine Kulanz — kein Entgegenkommen
ich hoffe jeder zieht daraus die richtigen Konsequenzen ‼️
und wenn man ausschließlich Formel 1 konsumiert hat ?
Ich hoffe diese Bauernfängerei hört irgendwann mal auf – da müsste sich die EU Komission mal drum kümmern. Man schliesst als Fussball- und F1 Fan ein Abo ab und anschliessend hat man kein Sonderkündigungsrecht wenn der Anbieter genau diese Sparten nicht mehr anbietet. Das ist doch reine Verarsche. Sky wird bei seiner Politik zum eigenen Totengräber!