Bis Montag warb der Pay-TV-Anbieter Sky mit dem Slogan „Alle Spiele – alle Tore“ und das obwohl der Pay-TV-Anbieter aber der Bundesliga-Saison 2017/2018 nicht mehr alle Spiele zeigt. Können Sky Kunden ihren Vertrag jetzt fristlos kündigen bzw. besteht das Recht auf eine Sonderkündnigung?
Eurosport: Einstweilige Verfügung gegen Sky
Eurosport hat am Montag vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Anbieter Sky erwirkt. Als Grund gab der zur Discovery-Gruppe gehöhrende Sender Eurosport, falsche Werbeaussagen auf der Webseite von Sky an. Nach Angaben von Eurosport warb Sky weiterhin an prominenter Stelle mit dem Slogan „Alle Spiele – alle Tore„, obwohl Eurosport ab der Saison 2017/2018 Bundesliga-TV-Rechte erworben hat.
Eurosport darf ab der kommenden Spielzeit 40 Spiele der Fußball Bundesliga exklusiv zeigen. Statt 612 Spielen darf Sky nur noch 572 Spiele der 1. und 2. Fußball Bundesliga übertragen. Bislang konnten sich beide Unternehmen nicht über die Vergabe von Sub-Lizenzen verständigen. Für viele Sky Kunden stellt sich daher die Frage, ob der reduzierte Inhalt des Bundesliga-Pakets ein Sonderkündigung ermöglicht. Die Sachlage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig und auch Anwälte sind geteilter Meinung. Während einige Rechtsanwälte Gründe für eine Sonderkündigung nennen, sprechen einige Argumente dagegen.
Das spricht für eine Sky Sonderkündigung
Kunden die z.B. erst Montag ein Sky Abo mit dem Premiumpaket Bundesliga abgeschlossen haben, könnten sich durch die Werbung „Alle Spiele – alle Tore“ getäuscht fühlen. „Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag wegen Täuschung anzufechten, wie es in Paragraf 123 BGB festgeschrieben ist“, erklärt Matthias Krach, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gegenüber der Welt. Kunden sollten den Sky Vertrag unverzüglich anfechten und sich auf Paragraf 123 des BGB berufen.
Rechtsanwalt Christian Solmecke geht in der Tageszeitung DerWesten.de noch einen Schritt weiter. „Durch den Verlust der in der Werbung angekündigten Senderechte für alle Spiele steht dem Kunden ein vertragliches Kündigungsrecht zu“, so Solmecke. „Die Werbung „Alle Spiele und alle Tore“ wurde vom Landgericht Köln als irreführend eingestuft. Diese Aussage ist objektiv falsch und kann aus der Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers nur so verstanden werden, dass er auch tatsächlich alle Spiele über Sky anschauen kann.“
Keine fristlose Sky Kündigung möglich?
Ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht gibt es bei Sky aufgrund des Wegfalls von Programminhalten jedoch nicht. In den Sky AGB unter Punkt 8.6 heißt es:
„Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.“
Aufgrund der fehlerhaften Werbung kann laut Rechtsanwalt Tim Hoesmann auch kein Sonderkündigungsrecht hergeleitet werden, da diese nicht Bestandteil des Vertrages ist.
Auch Verbraucherschützer sahen kurz nach der Vergabe der TV-Rechte im Jahr 2016 keinen Grund für eine Sky Sonderkündigung. Denn Sky ist uneingeschränkt zu Programmänderungen berechtigt, solange der Gesamtcharakter eines Programmpakets oder einer Paketkombination beibehalten wird. Außerdem zeigt Sky ab der Spielzeit 2017/18 das Montagsspiel der 2. Fußball Bundesliga nur noch exklusiv (früher Sport1).
Fazit Sky Kunden müssen Kündigung abwarten
Da die Bundesliga-Saison 2017/2018 erst am 18. August 2017 beginnt, besteht noch die Möglichkeit, dass sich Sky und Eurosport einigen und Sky weiterhin wie zuletzt beworben „Alle Spiele – alle Tore“ zeigen kann. Zum aktuellen Zeitpunkt müssen Kunden abwarten, wie sich der Rechtestreit zwischen Sky und Discovery entwickelt. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, Sky ordentlich zu kündigen. Eine Sky Alternative haben Kunden ohnehin nicht, wenn sie die Spiele der Fußball Bundesliga live verfolgen möchten. Statt für mehr Wettbewerb hat das Bundeskartellamt mit der Vergabe der TV-Rechte für mehr Chaos und höhere Preise gesorgt.