Urteil: WOW Kündigung muss ohne Login möglich sein

wow app

Schlappe vor Gericht für Sky. Der Ableger WOW darf den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht hinter einem Login verstecken. Das hat das Landgericht München entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. 

WOW und der Kündigungsbutton

Seit einiger Zeit müssen Online-Dienste und -verträge genauso einfach zu kündigen wie zu buchen sein. Dafür ist ein einfach und direkt zugänglicher Kündigungsbutton gesetzlich vorgegeben. Sky hat bereits vor wenigen Wochen eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen, als die Webseite des Pay-TV-Anbieters nicht den Vorgaben entsprach. Nun trifft ein ähnlich gelagertes Urteil auch den Ableger WOW. Auch hier war der Kündigungsbutton laut Auffassung des Gerichts zu sehr versteckt. 

Anders als bei Sky war der Link zur Kündigung bei WOW zwar auf der Hauptseite auffindbar, führt aber nicht zum gewünschten Formular, sondern erst einmal zum Login. Ohne die Eingabe von Email-Adresse und Passwort war die Kündigung für Kunden nicht möglich. Erst nach dem erfolgreichen Login konnte mir die Kündigung vorgenommen werden. Die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sahen hier einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften, forderten Sky zur Unterlassung auf und gingen nach dessen Ablehnung vor Gericht.

Kündigung mft

Gericht urteilt gegen WOW und Sky

Das Landgericht München I schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer unter dem Aktenzeichen 33 O 15098/22 an und erklärt den Prozess der Kündigungsbereitstellung für rechtswidrig. In den Augen der Richter muss eine Kündigung direkt und ohne Umwege möglich sein. Und das auch ohne Login, also lediglich mit Name, Anschrift und Co. Von kündigungswilligen Kunden erst ein Login zu verlangen – an das sich diese vielleicht gar nicht mehr erinnern – verstößt gegen die Vorsatz des einfachen und direkten Zugangs zur Kündigungoption, so die Richter. Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, meint:

„Der Kündigungsbutton ist wichtig: Verbraucher:innen müssen Online-Verträge einfach per Mausklick kündigen können. Die gesetzlichen Vorgaben für die Anbieter sind klar. Sie dürfen den Verbraucher:innen keine unnötigen Hürden auferlegen. Müssen Verbraucher:innen sich erst einmal mit Mail und Passwort anmelden, stellt dies eine unnötige und rechtswidrige Hürde dar, die eine Kündigung erschwert. Es ist gut, dass das Gericht die Bedeutung des Kündigungsbuttons stärkt.“

Sky ist nicht der einzige Anbieter, der die rechtlichen Vorgaben zum Kündigungsbutton nur unvollständig umsetzt. Eine Untersuchung der Verbraucherschützer zeigte im Juni 2023, ein Jahr nach Einführung der Regelung, dass bis Dato lediglich 42 Prozent der knapp 3.000 geprüften Webseiten den Kündigungsbutton korrekt umsetzten. Das Urteil gegen Sky ist noch nichts rechtskräftig. Der Pay-TV-Anbieter hat Berufung eingelegt.

Kommentar zum Urteil gegen WOW

carmen

Das nach Sky nun auch WOW wegen ähnlicher Verstöße bei der Bereitstellung des Kündigungsbuttons aufgefallen ist, dürfte nicht verwundern. Schade ist es dennoch, vor allem da Kunden das Recht auf eine einfache und unkomplizierte Kündigung gesetzlich zusteht. Dass Unternehmen die Kündigung ungern "zu einfach" machen wollen ist verständlich, ändert jedoch nichts an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es bleibt zu hoffen, dass sich in Zukunft mehr Anbieter als bisher kundenrundlich zeigen und den Kündigungsbutton wie gesetzlich festgelegt umsetzen. Zumal Fehler hier Kunden unter Umständen auch in die Lage verstehen, fristlos kündigen zu können

Carmen Kraneis

Fragen und Antworten zum WOW Urteil

Was hat das Gericht gegen WOW entschieden?

Das Landgericht München I hat entschieden, dass WOW den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht korrekt umsetzt. Kunden, die auf der Seite von WOW kündigen wollten, mussten sich dafür vorher einloggen. Das entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben.

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Ist das Urteil rechtskräftig?

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, da Sky Berufung eingelegt hat.

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Wie kann ich WOW Kündigen?

WOW Kunden können über die Webseite von WOW kündigen, müssen sich dafür aber vorerst weiterhin einloggen, da das Urteil des Landgericht München I noch nicht rechtskräftig ist.

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