Urteil: DAZN AGB mit einseitigen Preisanpassungen unwirksam

DAZN Logo

Die Preisanpassungsklausel, die DAZN seit Februar 2022 verwendet, ist in weiten Teilen unwirksam. Zu dieser Enstchidung kam das Landgericht München I, nachdem der Verbraucherzentralen Bundesverband Klage eingereicht hatte. DAZN darf sich keine so weitreichende Rechte zur Preisanpassung einräumen und auch an anderen Stellen nicht einseitig agieren, so die Richter.

DAZN Klauseln zur Preisanpassungen unwirksam

Seit Februar 2022 verwendete DAZN in den hauseigenen AGB Klauseln, die dem Unternehmen weitreichende Rechte zur Preisanpassung einräumen. In diesen heißt es unter anderem, dass das Unternehmen das Recht habe, auf Marktanpassungen zu reagieren und den Preis der Abos jederzeit zu erhöhen. An welchem Markt sich dabei orientiert wird und wie Kunden nachvollziehen können, ob die Preiserhöhung berechtigt ist, blieb jedoch offen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah diese Klausel sowie elf weitere als unzulässig und instransparent an und forderte DAZN zur Unterlassung auf. Als der Streamingdienst dieser Forderung nicht nach kam, gingen die Verbraucherschützer vor Gericht. Dabei schloss sich das Landgericht München I den Ansichten der Verbraucherschützer an und erklärte unter dem Aktenzeichen 29 U 2482/23 die Klausel der „marktbeeinflussten Preisanpassungen“ als unwirksam. Neben der Intransparenz für Kunden bemängelten die Richter auch die Einseitigkeit der Regelung. Denn während sich DAZN das Recht zur durch den Markt bestimmten Preiserhöhung einräumte, galt das gleiche nicht für Preisminderungen, sofern sich die Kosten für die Bereitstellung des Dienstes reduzieren. Die Verbraucherschützer erklären:

Preisänderungsklauseln, die zwar das Recht des Klauselverwenders zur Preiserhöhung vorsehen, nicht jedoch die Pflicht zur Preissenkung bei Kostenreduzierung, seien unwirksam. Daran ändere sich auch nichts durch ein eingeräumtes monatliches Kündigungsrecht, so das Landgericht.“

DAZN darf Inhalte nicht einfach ändern

Ein weiterer Punkt, den das Gericht als ungültig erklärte, betraf die Änderung von Inhalten. Denn in den AGB hieß es auch, dass der Leistungsgegenstand des Vertrages die Nutzung von DAZN als Online-Videodienst umfasse. Über diesen könnten Kunden unter anderem die Übertragung und Zusammenfassungen von Sportereignissen erleben – welche genau könne sich über die Zeit jedoch ändern. Zum Bespiel dann, wenn Rechte auslaufen oder andere Gründe zu einem Wegfall von Inhalten führen. 

Was sich auf den ersten Blick wie ein Schutz vor einer Kündigungswelle nach dem Ende von TV-Rechten liest, empfand das Gericht als deutlich weitreichender. Denn mit diesem Passus könne DAZN das eigene Programm so sehr verändern, dass überhaupt keine Sportveranstaltungen mehr gezeigt werden. Betroffene Kunden müssen den Vertrag dann ggf. weiterführen, obwohl von den ursprünglich versprochenen Inhalten nichts mehr übrig ist. Deswegen erklärten die Richter auch dieses einseitige Variationsrecht als unwirksam und für Kunden nicht zumutbar. 

DAZN AGB mit zwölf ungültigen Klauseln

Wie die Verbraucherschützer mitteilen, hat DAZN bei drei der zwölf beanstandeten Klauseln von sich aus eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die übrigen neun seien vom Landgericht München I kassiert und ebenfalls für ungültig erklärt worden. Mittlerweile habe DAZN die Nutzungsbedingungen geändert, heißt es. 

Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Den Angaben nach hat DAZN vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt.

Dieses Angebot jetzt selbst bewerten:
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (3,00 /5 aus 2 Bewertungen)
Loading...
Teile diesen Beitrag

Ähnliche TV-Angebote und News

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis

Für Einkäufe nach Klick auf einen mit gekennzeichneten oder farbigen, Affiliate-Link erhalten wir ggf. eine Provision.

disney plus logo

Disney+ Angebote ab 5,99 € (-17%) & 12 Monate gratis

Newsletter Anmeldung